Diese Mandatsbedingungen gelten für die online beauftragten Leistungen der Produktfamilie RechtFlix KI. Sie regeln insbesondere Leistungsumfang, Vertragsschluss, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Bearbeitung und Bereitstellung der Arbeitsergebnisse. Für andere Mandate der Kanzlei gelten die Allgemeinen Mandatsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich und Mandatsgegenstand
(1) Diese Mandatsbedingungen gelten für die online beauftragten anwaltlichen Leistungen der Produktfamilie RechtFlix KI der Kanzlei Fischer-Battermann.
(2) RechtFlix KI richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Geschäftssitz in Deutschland. Eine Beauftragung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Der Mandant bestätigt bei der Beauftragung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Gegenstand von RechtFlix KI ist die anwaltliche rechtliche Prüfung und Gestaltung des vom Mandanten mitgeteilten Einsatzes künstlicher Intelligenz. Je nach gebuchtem Leistungsumfang können hierzu insbesondere gehören:
- die Erfassung und Strukturierung von KI-Anwendungsfällen,
- die rechtliche Einordnung des konkreten KI-Einsatzes,
- die Erstellung und Pflege eines KI-Registers,
- rechtliche Vorgaben für den Einsatz von KI-Systemen und den Umgang mit Daten,
- datenschutz- und vertraulichkeitsbezogene Prüfungen,
- rechtlich erforderliche Organisations-, Freigabe- und Governance-Regelungen,
- Vorgaben für den Einsatz von KI durch Beschäftigte,
- die rechtliche Prüfung KI-gestützter Kundenleistungen oder Produkte,
- die Gestaltung und Prüfung von Verträgen, Klauseln, Richtlinien und sonstigen Rechtstexten.
(4) Der konkrete Mandatsumfang bestimmt sich ausschließlich nach
- dem gebuchten Grundpaket,
- den ausdrücklich gebuchten Fachmodulen und Zusatzleistungen und
- der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Leistungsbeschreibung.
Die für die Beauftragung maßgebliche Leistungsbeschreibung wird im Buchungsprozess angezeigt und nach Vertragsschluss in wiedergabefähiger Form zur Verfügung gestellt.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst RechtFlix KI insbesondere keine
- technische Entwicklung oder Programmierung,
- technische Implementierung oder Konfiguration von KI-Systemen,
- IT-Sicherheits- oder Penetrationstests,
- technische Funktionsprüfung von KI-Systemen,
- Steuerberatung,
- allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung,
- allgemeine strategische Unternehmensberatung.
Organisatorische Regelungen sind umfasst, soweit sie nach der gebuchten Leistungsbeschreibung Bestandteil der anwaltlichen rechtlichen Gestaltung des KI-Einsatzes sind.
(6) Die rechtliche Prüfung erfolgt nach deutschem Recht und dem jeweils anwendbaren Recht der Europäischen Union. Die Prüfung ausländischen Rechts ist nur umfasst, wenn sie ausdrücklich gesondert beauftragt wird.
(7) Die berufs- und dienstleistungsrechtlichen Pflichtinformationen der Kanzlei sind vor der Beauftragung über das Impressum der Kanzlei elektronisch abrufbar.
§ 2 Grundpakete und Fachmodule
(1) RechtFlix KI wird in folgenden Grundpaketen angeboten:
RechtFlix KI Essentials
für Selbständige und Unternehmen ohne Mitarbeiter,
RechtFlix KI Ready
für Unternehmen mit Mitarbeitern,
RechtFlix KI Expert
für Selbständige und Unternehmen, bei denen KI Bestandteil einer gegenüber Kunden angebotenen Leistung, Lösung oder eines Produkts ist.
(2) Beschäftigt ein Mandant bei RechtFlix KI Expert Mitarbeiter, werden zusätzlich die für Mitarbeiter erforderlichen Team- und Governance-Regelungen entsprechend der Leistungsbeschreibung einbezogen.
(3) Fachmodule dienen der Vertiefung besonderer KI-Anwendungsbereiche. Sie sind nur Bestandteil des Mandats, wenn sie ausdrücklich mit einem Grundpaket oder später gesondert beauftragt wurden.
(4) Empfehlungen aus dem kostenlosen KI-Schnelltest, Hinweise im Mandantenportal oder Hinweise der Kanzlei auf möglicherweise relevante Fachmodule stellen keine Beauftragung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen dar.
(5) Spätere Änderungen des Geschäftsmodells, neu eingesetzte oder wesentlich veränderte KI-Systeme, zusätzliche KI-Anwendungsfälle, neue Kundenleistungen, Änderungen der Mitarbeiterstruktur oder sonstige nach Vertragsschluss hinzutretende Sachverhalte erweitern den ursprünglichen Mandatsumfang nicht automatisch.
Soweit hierdurch eine zusätzliche rechtliche Prüfung erforderlich wird, kann diese gesondert beauftragt werden.
§ 3 Online-Beauftragung und Vertragsschluss
(1) Der Mandant wählt im Online-Buchungsprozess das gewünschte Grundpaket sowie gegebenenfalls Fachmodule und Zusatzleistungen aus und gibt die für die Beauftragung erforderlichen Unternehmens-, Kontakt- und Rechnungsdaten an.
(2) Vor Abgabe der Beauftragung werden dem Mandanten insbesondere angezeigt:
- das ausgewählte Grundpaket,
- gebuchte Fachmodule und Zusatzleistungen,
- der konkrete Leistungsumfang,
- der vereinbarte Festpreis,
- die gesetzliche Umsatzsteuer und der Gesamtpreis,
- diese Mandatsbedingungen,
- die Datenschutzinformationen sowie
- die berufsrechtlichen Pflichtinformationen über das Impressum.
(3) Der Mandant erhält vor Abgabe seiner Erklärung die Möglichkeit, seine Angaben und seine Auswahl zu überprüfen und zu berichtigen.
(4) Die für den konkreten Auftrag vereinbarte Festvergütung wird im Buchungsprozess als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise deutlich von den übrigen Regelungen abgesetzt dargestellt.
Sie enthält den für den konkreten Auftrag geltenden Festpreis sowie den Hinweis, dass im Falle einer Kostenerstattung durch einen Gegner, einen sonstigen Verfahrensbeteiligten oder die Staatskasse regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstattet werden muss.
Die Vergütungsvereinbarung wird gemeinsam mit der Auftragserteilung abgeschlossen. Ein zusätzlicher Vertragsschluss oder eine gesonderte Unterzeichnung nach der Buchung ist nicht erforderlich.
(5) Mit Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig beauftragen“ gibt der Mandant eine verbindliche Beauftragung einschließlich der im Buchungsprozess ausgewiesenen Festpreisvereinbarung ab.
(6) Das Mandat kommt mit Zugang der elektronischen Auftragsbestätigung der Kanzlei zustande. Die Auftragsbestätigung stellt zugleich die Annahme des Mandats dar. Eine zusätzliche manuelle Mandatsannahme ist nicht erforderlich.
(7) Die Auftragsbestätigung dokumentiert insbesondere
- den Mandanten und das beauftragende Unternehmen,
- das gebuchte Grundpaket,
- gebuchte Fachmodule und Zusatzleistungen,
- den vereinbarten Leistungsumfang,
- die vereinbarte Festvergütung,
- das Datum der Beauftragung sowie
- die bei Vertragsschluss maßgeblichen Vertragsunterlagen.
(8) Gesetzliche und berufsrechtliche Tätigkeitsverbote bleiben unberührt. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Kanzlei eine beauftragte Tätigkeit aufgrund zwingender gesetzlicher oder berufsrechtlicher Vorgaben nicht ausführen darf, informiert sie den Mandanten und führt die betroffene Tätigkeit nicht aus oder nicht weiter. Die vergütungsrechtlichen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Mandantenportal und digitaler Mandatsablauf
(1) RechtFlix KI wird grundsätzlich digital über das RechtFlix-Mandantenportal durchgeführt.
(2) Nach Vertragsschluss erhält der Mandant Zugang zum Mandantenportal oder das gebuchte Produkt wird einem bereits bestehenden RechtFlix-Zugang zugeordnet.
(3) Im Mandantenportal kann der Mandant insbesondere
- die für seinen Auftrag erforderlichen Angaben erfassen und ergänzen,
- offene Punkte bearbeiten,
- gezielt angeforderte Unterlagen bereitstellen,
- Rückfragen beantworten,
- den Bearbeitungsstatus einsehen und
- freigegebene Unterlagen abrufen.
(4) Die für die Bearbeitung erforderlichen Fragen richten sich nach dem konkret gebuchten Leistungsumfang. Nicht zum gebuchten Grundpaket oder zu gebuchten Fachmodulen gehörende Bereiche müssen nicht bearbeitet werden.
(5) Soweit der Mandant zuvor den KI-Schnelltest durchgeführt hat, können dort gemachte Angaben in den Mandantenfragebogen übernommen werden. Der Mandant hat übernommene Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen.
(6) Die Kanzlei darf Gestaltung, Bedienung und technische Funktionen des Portals verändern und weiterentwickeln, sofern hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird.
(7) Zugangsdaten zum Mandantenportal sind vom Mandanten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Grundlage der anwaltlichen Prüfung sind die vom Mandanten mitgeteilten tatsächlichen Verhältnisse.
(2) Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche für die beauftragte Prüfung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.
Hierzu gehören – soweit für den jeweiligen Auftrag relevant – insbesondere Angaben über
- die eingesetzten oder konkret geplanten KI-Systeme,
- die jeweiligen KI-Anwendungsfälle,
- Verwendungszwecke,
- betroffene Unternehmensbereiche,
- verarbeitete Daten und Informationen,
- Mitarbeiter und sonstige Nutzer,
- gegenüber Kunden angebotene KI-Leistungen oder KI-Funktionen,
- bestehende Verträge, Richtlinien und sonstige Rechtstexte.
(3) Bestehende Unterlagen sind nur bereitzustellen, soweit sie für den konkreten Auftrag erforderlich sind und im Mandantenportal oder durch die Kanzlei gezielt angefordert werden.
(4) Automatisch vorausgefüllte oder aus früheren Angaben übernommene Daten sind vom Mandanten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
(5) Die Kanzlei darf bei ihrer rechtlichen Prüfung grundsätzlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Mandanten ausgehen, soweit nicht erkennbare Widersprüche bestehen oder sich aus dem konkreten Mandat eine weitergehende anwaltliche Aufklärungs- oder Prüfungspflicht ergibt.
(6) Änderungen und Ergänzungen des Sachverhalts, die für die laufende Bearbeitung erheblich sein können, sind unverzüglich mitzuteilen.
(7) Kann eine Bearbeitung wegen fehlender, unvollständiger oder widersprüchlicher Angaben oder Unterlagen nicht fortgesetzt werden, verlängert sich der Bearbeitungszeitraum entsprechend.
§ 6 Beginn der anwaltlichen Bearbeitung
(1) Der Mandant erhält unmittelbar nach Vertragsschluss Zugang zum Mandantenportal und kann den vorgesehenen Fragebogen unabhängig vom Zahlungseingang bearbeiten.
(2) Die anwaltliche Bearbeitung beginnt, sobald
- die vereinbarte Vergütung vollständig eingegangen ist,
- der für den gebuchten Leistungsumfang vorgesehene Fragebogen vollständig eingereicht wurde und
- gegebenenfalls konkret angeforderte, für die Bearbeitung erforderliche Unterlagen vorliegen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Eine bestimmte Bearbeitungs- oder Fertigstellungsfrist besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Die Beauftragung, die Freischaltung des Portals oder die teilweise Bearbeitung des Fragebogens begründen für sich genommen noch keinen Anspruch auf Beginn der anwaltlichen Prüfung.
§ 7 Automatisierte Vorbereitung und anwaltliche Prüfung
(1) Zur strukturierten und effizienten Mandatsbearbeitung können anhand der Angaben des Mandanten automatisiert Entwürfe, Register, Auswertungen und sonstige Arbeitsunterlagen erstellt werden.
(2) Automatisch erzeugte Entwürfe sind interne Arbeitsunterlagen und stellen noch kein freigegebenes anwaltliches Arbeitsergebnis dar.
(3) Die für den Mandanten bestimmten anwaltlichen Unterlagen werden vor ihrer Freigabe durch die Kanzlei fachlich geprüft und erforderlichenfalls angepasst.
(4) Nicht freigegebene Entwürfe sind nicht zur Verwendung durch den Mandanten bestimmt.
(5) Die Kanzlei schuldet eine fachgerechte anwaltliche Tätigkeit auf Grundlage
- des vereinbarten Mandatsumfangs,
- der vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen und
- der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Rechtslage.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer, behördlicher oder geschäftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(6) Die tatsächliche oder technische Umsetzung der anwaltlichen Empfehlungen durch den Mandanten ist nur Bestandteil des Mandats, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
§ 8 Vergütung, Rechnung und Zahlung
(1) Für die beauftragten Leistungen gilt die im Buchungsprozess ausgewiesene und mit der Auftragserteilung vereinbarte Festvergütung.
(2) Sämtliche auf der Website und im Buchungsprozess als netto ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zusätzliche Fachmodule, Erweiterungen oder sonstige Leistungen werden nur vergütungspflichtig, wenn der Mandant sie ausdrücklich beauftragt.
(4) Nach Vertragsschluss erhält der Mandant eine Rechnung in elektronischer Form. Die Rechnung kann auch in einem gesetzlich vorgesehenen strukturierten elektronischen Rechnungsformat bereitgestellt werden.
(5) Soweit bei der Beauftragung nichts Abweichendes bestimmt ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Die im jeweiligen Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden werden dem Mandanten vor Abschluss der Beauftragung angezeigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
(7) Die anwaltliche Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang gemäß § 6.
(8) Gerät der Mandant mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Kanzlei ist bis zum vollständigen Ausgleich nicht verpflichtet, die anwaltliche Bearbeitung zu beginnen oder fortzuführen.
§ 9 Rückfragen während der Bearbeitung
(1) Reichen die Angaben des Mandanten für eine sachgerechte rechtliche Prüfung nicht aus oder ergeben sich Widersprüche, kann die Kanzlei gezielte Rückfragen stellen.
(2) Rückfragen werden grundsätzlich über das Mandantenportal bereitgestellt. Der Mandant wird hierüber elektronisch benachrichtigt.
(3) Bis zur vollständigen Beantwortung einer für die weitere Bearbeitung erforderlichen Rückfrage kann die Bearbeitung des betroffenen Bereichs ausgesetzt werden.
(4) Rückfragen dienen der Klärung des bereits beauftragten Sachverhalts. Neue Sachverhalte, zusätzliche Leistungen oder Erweiterungen des Mandats werden hierdurch nicht automatisch Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
§ 10 Bereitstellung der Arbeitsergebnisse
(1) Nach Abschluss der anwaltlichen Prüfung werden die für den Mandanten bestimmten Unterlagen im Mandantenportal bereitgestellt.
(2) Der Mandant wird elektronisch über die Bereitstellung informiert.
(3) Der Mandant ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Unterlagen herunterzuladen und für seine eigenen Geschäftsunterlagen zu speichern.
(4) Eine zeitlich unbegrenzte Bereitstellung sämtlicher Unterlagen im Mandantenportal ist nicht geschuldet.
Gesetzliche anwaltliche Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Rückfragen nach Abschluss der Bearbeitung
(1) Nach vollständiger Bereitstellung der im Auftrag vorgesehenen Unterlagen kann der Mandant innerhalb von 14 Kalendertagen eine zusammengefasste Rückfragerunde zu den erstellten Unterlagen über das Mandantenportal einreichen.
(2) Die Rückfragerunde umfasst insbesondere
- Verständnisfragen zu den erstellten Unterlagen und
- Hinweise auf mögliche Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten bezogen auf den bereits mitgeteilten Sachverhalt.
(3) Nicht umfasst sind insbesondere
- neue oder nachträglich geänderte Sachverhalte,
- zusätzliche KI-Anwendungsfälle,
- neu eingeführte oder wesentlich veränderte KI-Systeme,
- neue Unternehmensbereiche oder Kundenleistungen,
- nachträgliche Änderungen des Geschäftsmodells,
- zusätzliche Vertragsgestaltungen,
- neue rechtliche Fragestellungen oder
- sonstige Änderungswünsche außerhalb des ursprünglich beauftragten Leistungsumfangs.
Solche Leistungen können gesondert beauftragt werden.
(4) Die Frist nach Absatz 1 beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche des Mandanten wegen einer fehlerhaften anwaltlichen Leistung.
§ 12 Aktualität und spätere Änderungen
(1) Die anwaltliche Prüfung erfolgt auf Grundlage
- der im Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Rechtslage,
- der vom Mandanten mitgeteilten tatsächlichen Verhältnisse und
- der zum Prüfungszeitpunkt eingesetzten oder konkret geplanten KI-Anwendungen.
(2) Eine laufende Überwachung späterer Änderungen der Rechtslage, der eingesetzten KI-Systeme oder der tatsächlichen Unternehmensverhältnisse ist im einmaligen RechtFlix-KI-Auftrag nicht enthalten.
(3) Insbesondere können Änderungen bei
- KI-Systemen oder deren Funktionen,
- KI-Anwendungsfällen,
- verwendeten Daten,
- Verwendungszwecken,
- Mitarbeiterstrukturen,
- Kundenleistungen,
- technischen Abläufen oder
- gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen
eine erneute rechtliche Prüfung erforderlich machen.
(4) Laufende Pflege-, Aktualisierungs- oder Monitoring-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart werden.
§ 13 Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
(1) Der Mandant ist berechtigt, die für ihn im Rahmen von RechtFlix KI erstellten und freigegebenen Unterlagen für die vorgesehenen Zwecke im eigenen Unternehmen zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere die bestimmungsgemäße Verwendung gegenüber
- Mitarbeitern,
- eigenen Kunden,
- Vertragspartnern,
- Behörden und
- sonstigen vorgesehenen Adressaten,
soweit das jeweilige Dokument hierfür erstellt wurde.
(3) Ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet ist insbesondere
- die Weitergabe der Unterlagen als Muster oder Vorlage zur Verwendung durch andere Unternehmen,
- der Weiterverkauf,
- die kommerzielle Verwertung zugunsten Dritter,
- die Verwendung zur Erbringung eigener Rechtsberatungsleistungen oder
- die systematische Nutzung der von der Kanzlei entwickelten Dokumentstrukturen und Textbausteine zum Aufbau eigener Rechtsdokumenten- oder Rechtsberatungsangebote.
(4) Gesetzlich zwingende Rechte des Mandanten bleiben unberührt.
§ 14 Verschwiegenheit, Datenschutz und digitale Mandatsbearbeitung
(1) Die Kanzlei unterliegt den gesetzlichen anwaltlichen Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten.
(2) Die Mandatsbearbeitung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Die Kanzlei darf hierfür geeignete technische Systeme und Dienstleister einsetzen, soweit deren Einsatz mit den gesetzlichen und berufsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
(3) Die Nutzung technischer Systeme und automatisierter Arbeitsabläufe ändert nichts an der anwaltlichen Verantwortung für die von der Kanzlei freigegebenen Arbeitsergebnisse.
(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen der Kanzlei.
§ 15 Haftung
(1) Die Haftung der Kanzlei richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine betragsmäßige Beschränkung der gesetzlichen Haftung wird durch diese Mandatsbedingungen nicht vereinbart.
(3) Soweit der Kanzlei keine eigene Pflichtverletzung zur Last fällt, haftet sie insbesondere nicht für Nachteile, die ausschließlich darauf beruhen, dass
- der Mandant erhebliche Tatsachen oder Unterlagen unrichtig, unvollständig oder verspätet mitgeteilt hat,
- der Mandant nach Abschluss der Prüfung seinen KI-Einsatz, eingesetzte Systeme, Datenverarbeitungen oder andere maßgebliche Umstände verändert hat, ohne eine erneute rechtliche Prüfung zu beauftragen,
- bereitgestellte Unterlagen außerhalb ihres vorgesehenen Verwendungszwecks eingesetzt wurden,
- der Mandant freigegebene Rechtstexte oder Regelungen eigenmächtig in rechtlich erheblicher Weise verändert hat oder
- technische oder tatsächliche Umsetzungen außerhalb des vereinbarten Mandatsumfangs fehlerhaft vorgenommen wurden.
(4) Gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 16 Handakte und Aufbewahrung
(1) Die Kanzlei führt die Mandatsakte grundsätzlich elektronisch.
(2) Für die anwaltliche Handakte gelten die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten.
(3) Die Handakte wird nach Maßgabe von § 50 BRAO grundsätzlich für die Dauer von sechs Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.
(4) Die Bereitstellung von Unterlagen im Mandantenportal lässt gesetzliche Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten unberührt.
§ 17 Beendigung des Mandats
(1) Das RechtFlix-KI-Mandat ist auf die Erbringung der konkret gebuchten Leistungen gerichtet.
(2) Das Mandat ist grundsätzlich abgeschlossen, wenn
- die zum vereinbarten Leistungsumfang gehörenden Unterlagen vollständig bereitgestellt wurden,
- die Rückfragefrist nach § 11 abgelaufen oder eine rechtzeitig eingereichte Rückfragerunde bearbeitet wurde und
- keine weiteren zum ursprünglichen Leistungsumfang gehörenden Punkte offen sind.
(3) Gesetzliche Rechte beider Parteien zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Mandats bleiben unberührt.
(4) Die vergütungsrechtlichen Folgen einer vorzeitigen Beendigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Beendigung eines einzelnen RechtFlix-KI-Auftrags lässt andere zwischen dem Mandanten und der Kanzlei bestehende Mandate oder gesondert vereinbarte Leistungen unberührt.
§ 18 Kommunikation
(1) Das RechtFlix-Mandantenportal ist der zentrale Arbeits- und Kommunikationskanal für RechtFlix KI.
(2) E-Mail wird insbesondere zur Benachrichtigung verwendet über
- die Beauftragung,
- Rechnungen,
- den Portalzugang,
- offene Rückfragen,
- bereitgestellte Unterlagen und
- sonstige für die Bearbeitung erforderliche Vorgänge.
(3) Der Mandant hat die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(4) Eine ständige telefonische Erreichbarkeit, Sofortbearbeitung oder ein anwaltlicher Bereitschaftsdienst ist nicht Bestandteil von RechtFlix KI.
(5) Eine bestimmte Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Kanzlei und dem Mandanten haben Vorrang vor diesen Mandatsbedingungen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Kanzlei Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis.
(4) Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit erforderlich, treten an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzlichen Vorschriften.
Kanzlei Fischer-Battermann · Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann · Kommerzienrat-Hesse-Str. 4a · 26826 Weener
Diese Mandatsbedingungen gelten in der Fassung „Stand: September 2026".