Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)

Kanzlei Fischer-Battermann – Fassung vom 18. Mai 2026

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen regeln die Bedingungen für das Mandatsverhältnis mit der Kanzlei Fischer-Battermann. Sie enthalten insbesondere Bestimmungen zu Vertragsschluss, Pflichten, Vergütung, Haftung und Kommunikation.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AMB") gelten für alle Mandatsverträge zwischen der Kanzlei Fischer-Battermann, Frau Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, Kommerzienrat-Hesse-Str. 4 a, 26826 Weener, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Kanzlei"), und dem Mandanten.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Mandats ist die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen, insbesondere die rechtliche Beratung, außergerichtliche Vertretung, Vertragsgestaltung sowie die Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren.

(2) Die Kanzlei bietet darüber hinaus laufende anwaltliche Beratungsleistungen, Dauerberatungsmandate sowie standardisierte rechtliche Leistungen für Unternehmen, Agenturen, Plattformen und Anbieter digitaler Geschäftsmodelle an.

(3) Bestandteil solcher Dauerberatungsmandate können insbesondere die Bereitstellung, Aktualisierung und Anpassung standardisierter Rechtstexte sowie die laufende rechtliche Begleitung digitaler Geschäftsmodelle sein.

(4) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Kanzlei keine dauerhafte rechtliche Überwachung sämtlicher Geschäftsprozesse, Websites, Accounts, Plattformen oder eingesetzter Tools und Dienste des Mandanten.

(5) Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach dem jeweils erteilten Auftrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die Beratung erfolgt ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Eine bloße Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular begründet noch kein Mandatsverhältnis.

(2) Ein Mandat kommt erst zustande, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt oder mit der Bearbeitung beginnt.

(3) Die Kanzlei kann Mandatsanfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Interessenkollisionen oder fehlender Kapazität.

§ 4 Pflichten der Kanzlei

(1) Die Kanzlei wird das Mandat mit der gebotenen Sorgfalt nach den berufsrechtlichen Vorgaben bearbeiten.

(2) Soweit die Kanzlei Fremdgelder entgegennimmt, erfolgt deren Behandlung nach den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben.

(3) Die Kanzlei ist berechtigt, fristwahrende Handlungen vorzunehmen, wenn andernfalls Rechtsnachteile für den Mandanten drohen.

(4) Die Kanzlei und ihre Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

§ 5 Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Kanzlei und ihre Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit dem Mandat bekannt gewordenen Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats.

(3) Eine Offenlegung ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Mandant ausdrücklich einwilligt.

§ 6 Pflichten des Mandanten

(1) Der Mandant stellt der Kanzlei alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Mandant informiert die Kanzlei unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten sowie über alle Umstände, die für die Bearbeitung des Mandats wesentlich sein können.

(3) Der Mandant prüft von der Kanzlei übermittelte Entwürfe und Mitteilungen sorgfältig und weist die Kanzlei auf etwaige Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten hin.

§ 7 Vergütung

(1) Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vergütungsvereinbarung in Textform getroffen wird.

(2) Die Kanzlei ist berechtigt, Vorschüsse anzufordern.

(3) Erstattungsansprüche des Mandanten gegen Dritte gelten in Höhe der Vergütungsansprüche an die Kanzlei abgetreten.

(4) Besteht eine Rechtsschutzversicherung, bleibt der Mandant Vertragspartner der Kanzlei. Die Kanzlei rechnet ihre Vergütung unmittelbar mit dem Mandanten ab; Erstattungsleistungen der Versicherung werden an den Mandanten weitergeleitet.

(5) Bei Dauerberatungsmandaten richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Honorarvereinbarung. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen gelten als gesondert zu beauftragende Zusatzleistungen.

§ 8 Partnerprogramme und eingebundene Endkunden

(1) Soweit die Kanzlei Leistungen im Rahmen von Partnerprogrammen für Agenturen, SaaS-Anbieter oder vergleichbare Geschäftsmodelle erbringt, besteht das Mandatsverhältnis ausschließlich mit dem jeweiligen Vertragspartner der Kanzlei.

(2) Eine unmittelbare anwaltliche Beratung oder Vertretung der eingebundenen Endkunden erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

(3) Die Leistungen innerhalb von Partnerprogrammen umfassen insbesondere die Bereitstellung, Pflege, Aktualisierung und Anpassung standardisierter Inhalte oder Rechtstexte entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(4) Der jeweilige Vertragspartner bleibt verantwortlich für die tatsächliche Einbindung, Nutzung und technische Umsetzung der bereitgestellten Inhalte.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Einzelmandate können vom Mandanten jederzeit gekündigt werden.

(2) Für Dauerberatungsmandate, Partnerprogramme oder sonstige laufende Vertragsverhältnisse gelten die jeweils vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

(3) Die Vergütung aus Dauerberatungsmandaten, Partnerprogrammen oder sonstigen laufenden Vertragsverhältnissen ist unabhängig davon geschuldet, in welchem Umfang der Mandant Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.

(4) Gerät der Mandant mit Vergütungszahlungen in Verzug, ist die Kanzlei berechtigt, die weitere Bearbeitung sowie die Erbringung laufender Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.

(5) Die Kanzlei kann das Mandat kündigen, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, der Mandant mit Zahlungen in Verzug gerät oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt; eine Kündigung zur Unzeit ist ausgeschlossen.

(6) Bereits entstandene Vergütungsansprüche der Kanzlei bleiben bestehen.

§ 10 Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt in der Regel elektronisch, insbesondere per E-Mail, Videokonferenz oder telefonisch. Persönliche Besprechungen finden nur nach gesonderter Vereinbarung statt.

(2) Videokonferenzen können über marktübliche Dienste (z. B. Zoom, Microsoft Teams) durchgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Mandant stellt sicher, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist und überprüft seine E-Mails regelmäßig, einschließlich Spam-Ordner.

(4) Dem Mandanten ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails ein geringeres Schutzniveau haben. Auf Wunsch richtet die Kanzlei sichere Kommunikationswege (z. B. beA, EGVP oder verschlüsselte E-Mails) ein.

(5) Die Kanzlei ist berechtigt, digitale Tools, cloudbasierte Systeme sowie marktübliche Softwarelösungen zur Kommunikation, Organisation und Mandatsbearbeitung einzusetzen, soweit dem keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.

(6) Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, Sprachnachrichten, Videoaufnahmen oder vergleichbare unstrukturierte Inhalte auszuwerten oder zu bearbeiten. Die Kanzlei kann verlangen, dass Anfragen, Informationen oder Sachverhalte in strukturierter Textform übermittelt werden.

§ 11 Erreichbarkeit und Bearbeitungszeiten

(1) Die Kanzlei schuldet keine ständige telefonische Erreichbarkeit sowie keine sofortige Bearbeitung oder Beantwortung von Nachrichten, Anfragen oder Unterlagen, die per E-Mail, Telefon, Mobiltelefon, Messenger-Diensten, Videokonferenz, Kontaktformular oder auf sonstigem Kommunikationsweg übermittelt werden.

(2) Eine Bearbeitung erfolgt grundsätzlich nur montags bis freitags. Maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Niedersachsen.

(3) Während der Schulferien des Bundeslandes Niedersachsen kann sich die Bearbeitung von Nachrichten, Anfragen oder Unterlagen verzögern.

(4) Dauerberatungsmandate oder Partnerprogramme begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Rückrufzeit.

(5) Der Mandant bleibt verpflichtet, fristgebundene Angelegenheiten so rechtzeitig mitzuteilen, dass eine Bearbeitung durch die Kanzlei innerhalb der regulären Bearbeitungszeiten möglich ist. Die Übersendung von Unterlagen oder Informationen kurz vor Fristablauf begründet keine Verpflichtung der Kanzlei zur sofortigen Bearbeitung, fristwahrenden Tätigkeit oder Priorisierung.

§ 12 Haftung

(1) Die Haftung der Kanzlei für Vermögensschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von 250.000 € beschränkt.

(2) Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Kanzlei uneingeschränkt.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Bei standardisierten Rechtstexten, digitalen Vorlagen oder Leistungen innerhalb von Partnerprogrammen erfolgt keine Prüfung individueller Besonderheiten des jeweiligen Endkunden oder Einzelfalls, sofern der Kanzlei nicht ausdrücklich eine individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls übertragen wurde.

§ 13 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Die Kanzlei führt Handakten in elektronischer Form.

(2) Die Handakten werden sechs Jahre nach Beendigung des Mandats aufbewahrt (§ 50 BRAO). Nach Ablauf dieser Frist können sie gelöscht werden.

(3) Der Mandant kann während der Aufbewahrungsfrist Einsicht in die Handakte verlangen oder die Überlassung von Kopien erhalten. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Erfolgt die Übermittlung auf Wunsch des Mandanten per Post oder über andere Übertragungswege, trägt der Mandant das Risiko des Zugangs.

§ 14 Referenznennung bei Website-Rechtstexten

(1) Soweit die Kanzlei für Unternehmen Rechtstexte für Websites, Online-Shops oder digitale Angebote erstellt hat, ist die Kanzlei berechtigt, das jeweilige Unternehmen unter Verwendung des Unternehmensnamens und Logos als Referenz zu nennen, sofern das Unternehmen dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Die Referenznennung beschränkt sich ausschließlich auf die Darstellung der Erstellung rechtlicher Website-Inhalte oder Rechtstexte.

(3) Vertrauliche Informationen, Mandatsinhalte oder sonstige Einzelheiten des Mandatsverhältnisses werden nicht veröffentlicht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kanzlei.

(3) Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de). Die Kanzlei ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Soweit der Mandant Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, gilt die gesetzliche Widerrufsbelehrung, die diesen AMB als Anlage beigefügt ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AMB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AMB gelten in der Fassung vom 18. Mai 2026.