„Unsere Rechtstexte haben wir vor drei Jahren erstellen lassen.“
Diesen Satz hören wir regelmäßig.
Die meisten Unternehmer gehen davon aus, dass AGB, Datenschutzerklärung und Impressum einmal erstellt werden und anschließend dauerhaft genutzt werden können. Schließlich ändert sich das eigene Unternehmen oft nur wenig. Die Website läuft, die Texte sind online und bislang gab es keine Probleme.
Genau darin liegt jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.
Denn während viele Unternehmen ihre Rechtstexte unverändert lassen, verändert sich das Umfeld ständig.
Die Website von heute ist nicht mehr die Website von gestern
Werfen Sie einen Blick auf Ihre eigene Website.
Nutzen Sie heute dieselben Tools wie vor drei Jahren? Ist noch dieselbe Terminbuchungssoftware eingebunden? Verwenden Sie keine Analyse-Tools, Newsletter-Systeme, Chatfunktionen oder Social-Media-Integrationen?
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Nein.
Unternehmen entwickeln ihre Websites kontinuierlich weiter. Neue Funktionen kommen hinzu, bestehende werden entfernt und Dienstleister werden ausgetauscht.
Häufig werden dabei jedoch die Rechtstexte vergessen.
Das Ergebnis: Die Website verarbeitet Daten oder bietet Funktionen an, die in der Datenschutzerklärung überhaupt nicht erwähnt werden.
Gesetze und Rechtsprechung entwickeln sich weiter
Auch die rechtlichen Anforderungen bleiben nicht stehen.
Neue Gerichtsentscheidungen verändern die Bewertung bestimmter Klauseln. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden konkretisiert. Informationspflichten ändern sich. Neue gesetzliche Vorgaben kommen hinzu.
Was vor einigen Jahren rechtlich unproblematisch war, kann heute kritisch bewertet werden.
Gerade Unternehmen, die ihre Rechtstexte über viele Jahre unverändert nutzen, unterschätzen diesen Punkt häufig.
Das Impressum wird oft vernachlässigt
Besonders das Impressum gilt bei vielen Unternehmern als „erledigt“.
Dabei ändern sich Ansprechpartner, Rechtsformen, Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten oder Registrierungen deutlich häufiger als vermutet.
Nicht selten finden wir Impressen, die veraltete Angaben enthalten oder wichtige Informationen gar nicht mehr aufführen.
Solche Fehler wirken auf den ersten Blick harmlos, können jedoch rechtliche Konsequenzen haben.
AGB müssen zum aktuellen Geschäftsmodell passen
Viele Unternehmen entwickeln ihr Angebot im Laufe der Zeit weiter.
Neue Dienstleistungen kommen hinzu. Bestehende Leistungen werden verändert. Digitale Produkte werden ergänzt. Abonnements, Online-Kurse oder neue Zahlungsmodelle werden eingeführt.
Die ursprünglichen AGB bilden diese Entwicklungen häufig nicht mehr ab.
Dadurch entsteht eine gefährliche Lücke zwischen dem tatsächlichen Geschäftsmodell und den rechtlichen Regelungen.
Die größten Risiken entstehen oft unbemerkt
Das eigentliche Problem besteht darin, dass die meisten Fehler lange Zeit nicht auffallen.
Solange keine Beschwerde eingeht, kein Wettbewerber genauer hinsieht und keine Behörde nachfragt, bleibt die Diskrepanz zwischen Website und Rechtstexten häufig unentdeckt.
Erst wenn eine Abmahnung, eine Anfrage oder ein Streitfall entsteht, wird deutlich, dass die Unterlagen nicht mehr aktuell sind.
Dann ist die Korrektur oft deutlich aufwendiger als eine regelmäßige Überprüfung gewesen wäre.
Rechtstexte sind keine einmalige Aufgabe
Viele Unternehmer betrachten AGB, Datenschutzerklärung und Impressum als Projekt mit einem klaren Abschluss.
Tatsächlich handelt es sich eher um einen laufenden Prozess.
Websites verändern sich. Unternehmen entwickeln sich weiter. Gesetze und Rechtsprechung bleiben in Bewegung.
Deshalb sollten auch die Rechtstexte regelmäßig überprüft werden.
Fazit
Die Frage lautet heute nicht mehr, ob Rechtstexte vorhanden sind.
Die entscheidende Frage lautet, ob sie noch zum aktuellen Unternehmen, zur aktuellen Website und zu den aktuellen rechtlichen Anforderungen passen.
Wer seine AGB, Datenschutzerklärung und sein Impressum vor Jahren erstellt hat und seitdem nicht mehr überprüft hat, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Texte noch den heutigen Anforderungen entsprechen.
Denn oft entstehen die größten Risiken nicht dadurch, dass Rechtstexte fehlen – sondern dadurch, dass sie veraltet sind.