„Das Bild habe ich doch einfach bei Google gefunden.“

Diesen Satz hören wir regelmäßig, wenn Unternehmen wegen einer Bildnutzung abgemahnt werden. Häufig sind die Betroffenen überrascht, weil sie davon ausgegangen sind, dass die Verwendung des Bildes erlaubt sei. Schließlich war das Foto öffentlich im Internet sichtbar und wurde von vielen anderen ebenfalls genutzt.

Leider ist genau das einer der häufigsten Irrtümer.

Die Nutzung von Bildern auf Facebook, Instagram, LinkedIn oder anderen Plattformen gehört mittlerweile zum Alltag vieler Unternehmen. Gleichzeitig werden die rechtlichen Risiken oft unterschätzt. Dabei können bereits einzelne Bilder Kosten von mehreren tausend Euro verursachen.

Der Irrtum mit der Google-Bildersuche

Viele Nutzer gehen davon aus, dass Bilder, die über eine Suchmaschine gefunden werden, frei verwendet werden dürfen.

Das ist nicht der Fall.

Google zeigt lediglich Inhalte an, die an anderer Stelle veröffentlicht wurden. Die Rechte an den Bildern verbleiben in aller Regel beim Fotografen oder Rechteinhaber. Wer ein Bild einfach herunterlädt und auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlicht, riskiert eine Urheberrechtsverletzung.

Fehlende Lizenznachweise

Selbst wenn eine Lizenz erworben wurde, entsteht häufig ein weiteres Problem.

Viele Unternehmen können Jahre später nicht mehr nachweisen, woher ein Bild stammt oder unter welchen Bedingungen es genutzt werden durfte. Rechnungen gehen verloren, Downloadlinks verschwinden und Mitarbeiter verlassen das Unternehmen.

Kommt es später zu einer Abmahnung, steht das Unternehmen häufig vor der schwierigen Aufgabe, die rechtmäßige Nutzung nachträglich zu belegen.

Bilder von Mitarbeitern oder Agenturen

Nicht selten werden Bilder von Mitarbeitern, Praktikanten oder externen Dienstleistern erstellt.

Oft wird dabei vergessen, die Nutzungsrechte eindeutig zu regeln.

Dass jemand ein Foto aufgenommen hat, bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen dieses Bild uneingeschränkt nutzen darf. Ohne klare Vereinbarungen kann es später zu Streitigkeiten über Umfang und Dauer der Nutzung kommen.

Die Nutzung fremder Social-Media-Inhalte

Besonders problematisch wird es, wenn Bilder aus anderen Social-Media-Profilen übernommen werden.

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass Inhalte auf Plattformen wie Instagram oder Facebook frei weiterverwendet werden dürfen. Tatsächlich bleiben die Urheberrechte jedoch bestehen. Auch ein Screenshot oder das Herunterladen eines Beitrags kann rechtliche Konsequenzen haben.

Die vergessene Quellenangabe

Bei manchen Bildlizenzen ist die Nutzung nur zulässig, wenn der Urheber genannt wird.

Wird diese Pflicht übersehen, kann die Nutzung trotz vorhandener Lizenz rechtswidrig sein. Gerade bei kostenlosen Bilddatenbanken kommt dieser Fehler häufig vor.

Warum die Kosten oft höher ausfallen als erwartet

Viele Betroffene rechnen damit, dass sie das Bild einfach löschen müssen und die Angelegenheit damit erledigt ist.

In der Praxis werden jedoch häufig Schadensersatzansprüche, Dokumentationskosten und Anwaltskosten geltend gemacht. Je nach Bild, Nutzungsdauer und Umfang der Veröffentlichung können schnell erhebliche Beträge zusammenkommen.

Fazit

Bilder gehören zu einer erfolgreichen Social-Media-Strategie dazu. Gleichzeitig zählen sie zu den häufigsten Ursachen für kostspielige Abmahnungen.

Wer Bilder verwendet, sollte stets prüfen, woher sie stammen, welche Nutzungsrechte bestehen und ob die erforderlichen Nachweise vorhanden sind. Ein kurzer Blick auf die Lizenzbedingungen ist deutlich günstiger als eine spätere Auseinandersetzung mit dem Rechteinhaber.

Denn am Ende kann ein einziges Bild deutlich teurer werden als die gesamte Social-Media-Kampagne.