„Das haben wir schon seit Jahren so auf der Website.“

Dieser Satz fällt häufig, wenn Unternehmen mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert werden.
Die Überraschung ist meist groß. Schließlich wurde die Website nicht erst gestern erstellt. Die Inhalte waren lange online und bislang hat sich niemand beschwert.
Doch genau darin liegt ein häufiger Irrtum.
Dass ein Fehler über Jahre unentdeckt geblieben ist, bedeutet nicht, dass er rechtlich unproblematisch ist. Häufig genügt ein neuer Wettbewerber, eine Beschwerde oder eine gezielte Prüfung, um ein bislang unbeachtetes Risiko sichtbar zu machen.

Wenn Werbeaussagen mehr versprechen als sie halten können

Viele Unternehmen möchten ihre Leistungen möglichst überzeugend präsentieren.
Aussagen wie „führend“, „einzigartig“, „beste Qualität“ oder „garantierter Erfolg“ finden sich auf zahlreichen Websites. Problematisch wird es dann, wenn diese Behauptungen nicht nachweisbar sind oder beim Besucher einen falschen Eindruck erzeugen.
Was aus Marketingsicht attraktiv erscheint, kann aus rechtlicher Sicht schnell als irreführende Werbung bewertet werden.
Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben

Ein weiterer Klassiker sind unvollständige Pflichtangaben.

Häufig fehlen Angaben im Impressum, gesetzlich erforderliche Hinweise oder Informationen zu bestimmten Dienstleistungen. Viele Unternehmen verlassen sich darauf, dass die Website technisch funktioniert, ohne zu prüfen, ob auch alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Gerade bei älteren Websites entstehen dadurch regelmäßig Risiken.

Bewertungen und Referenzen

Kundenbewertungen schaffen Vertrauen und sind ein wichtiges Instrument im Online-Marketing.
Allerdings müssen Bewertungen tatsächlich von echten Kunden stammen und dürfen nicht irreführend dargestellt werden. Gleiches gilt für Referenzen, Auszeichnungen oder Erfolgsgeschichten.

Wer hier übertreibt oder unklare Aussagen trifft, bewegt sich schnell im Bereich des Wettbewerbsrechts.
Preisangaben und Transparenz
Auch Preisangaben sorgen regelmäßig für Streit.
Besucher müssen erkennen können, welche Kosten tatsächlich entstehen. Werden wichtige Informationen erst spät oder gar nicht offengelegt, kann dies zu rechtlichen Problemen führen.

Besonders bei Dienstleistungen, Abonnements oder Online-Angeboten sollten Preisangaben daher regelmäßig überprüft werden.
Social Media wird häufig vergessen
Viele Unternehmen konzentrieren sich bei rechtlichen Prüfungen ausschließlich auf ihre Website.
Dabei entstehen Wettbewerbsverstöße häufig auf Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok.
Ein unzulässiges Gewinnspiel, eine irreführende Werbeaussage oder ein fehlender Werbehinweis können dort dieselben Konsequenzen haben wie auf einer Website.

Kleine Fehler, große Folgen

Die meisten Wettbewerbsverstöße beruhen nicht auf böser Absicht.
Oft werden Texte von Wettbewerbern übernommen, Werbeaussagen unkritisch verwendet oder Änderungen auf der Website vorgenommen, ohne die rechtlichen Folgen zu berücksichtigen.
Gerade deshalb werden Risiken häufig erst erkannt, wenn bereits eine Abmahnung auf dem Tisch liegt.

Fazit

Wettbewerbsverstöße entstehen selten durch spektakuläre Rechtsverletzungen. Meist sind es kleine Details, die im Alltag übersehen werden.
Wer seine Website und seine Werbeaussagen regelmäßig überprüft, kann viele Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden.
Denn eine Abmahnung kostet nicht nur Geld. Sie kostet auch Zeit, Nerven und häufig die Aufmerksamkeit, die eigentlich dem eigenen Unternehmen gelten sollte.