Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Gern berate ich Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfe ich Arbeitsverträge, berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleite ich Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen und Mobbingproblemen.
Meine Tätigkeit für Arbeitnehmer
- Begleitung in kritischen Phasen des Arbeitsverhältnisses
- Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen
- Vertragsauslegung
- Arbeitszeit und Direktionsrecht
- Abmahnung
- Kündigung
- Arbeitszeugnis
- Inanspruchnahme von Schutzrechten (z.B. Urlaub, Elternzeit, Schwerbehinderung, Gleichbehandlung)
- Arbeitgeberinsolvenz
- Beratung bei Mobbing
Sie haben eine Abmahnung oder gar eine unberechtigte Kündigung erhalten?
Sofort Handeln!
Die Zeit läuft! Eine Kündigungsschutzklage können Sie nur innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung erheben. Versäumen Sie diese Frist ist die Kündigung wirksam. Handeln Sie also schnell, um Ihre Rechte zu sichern.
Vorsicht Aufhebungsvertrag!
Lassen Sie sich niemals dazu drängen vorschnell einen Abfindungsvertrag zu unterschreiben. Damit riskieren Sie nicht nur Ihre Abfindung, sondern auch Ihr Arbeitslosengeld. Ihre Unterschrift unterstellt, dass Sie Ihrer Arbeitslosigkeit „freiwillig“ zugestimmt haben. Dann müssen Sie mit einer Zeit von bis zu zwölf Wochen rechnen, in der Sie weder Arbeitslosengeld erhalten noch sozialversichert sind.