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Forderungseinzug durch ein Klageverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren endet nicht immer mit einem rechtskräftigen Titel. Nur mit einem solchen rechtskräftigen Titel können Sie gegen Ihren Schuldner die Zwangsvollstreckung durchführen. Sollte der Schuldner die Forderung nicht für berechtigt halten, so kann er gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid einen Einspruch einlegen. Der Schuldner muss nicht begründen, warum er Ihre Forderung für unbegründet hält. Dann können Sie einen rechtskräftigen Titel nur durch ein Urteil in einem Klageverfahren für dem zuständigen Gericht erlangen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen wir besprechen, ob Sie Ihre Forderung im Klageverfahren geltend machen wollen. Dann müssen Sie dem Gericht Ihren Anspruch auf die Forderung darlegen und beweisen können.

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