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Anwaltliches Aufforderungsschreiben

Wenn Sie in Ihrer Rechnung Ihrem Kunden ein Zahlungsziel genannt haben, so kommt dieser durch die Nichtzahlung in Verzug. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auf diesem Wege machen Sie dem Schuldner klar, dass Sie es ernst meinen und sich nicht länger hinhalten lassen werden.

Jetzt ist es 5 vor 12 für den Schuldner!

Nachdem Sie mir die erforderlichen Informationen zu Ihrer Forderung übermittelt haben, versende ich zumeist am gleichen Tag ein vorgerichtliches, anwaltliches Mahnschreiben. In diesem Mahnschreiben fordere ich Ihren Schuldner ein letztes Mal zur Zahlung auf. In den meisten Fällen reicht dieses Schreiben mit dem Briefkopf meiner Kanzlei bereits aus, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Weitere gerichtliche Maßnahmen lassen sich so vermeiden.

Ist das anwaltliche Mahnschreiben versandt, ergeben sich drei Möglichkeiten:

1. Ihr Schuldner zahlt die Forderung vollständig oder vereinbart eine Ratenzahlung. Damit ist die Angelegenheit erfolgreich beendet und für Sie völlig kostenlos. Der Schuldner muss die Kosten meiner Beauftragung  allein tragen.

2. Ihr Schuldner hält Ihre Forderung nicht für gerechtfertigt und teilt dies selbst oder mit anwaltlicher Hilfe mit: Ich prüfe die vom Schuldner vorgetragenen Argumente, verhandle mit dem Schuldner oder seinem Rechtsanwalt und berate Sie über das weitere Vorgehen.

3. Ihr Schuldner reagiert nicht: Ich ermittele die Bonität Ihres Schuldners etwa durch die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts. Sollten bisher keine Eintragungen vorliegen und keine anderen Hindernisse vorhanden sein, die auf eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz schließen lassen, kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Sollte Ihr Schuldner erkennbar in absehbarer Zukunft wirtschaftlich zu Zahlungen nicht in der Lage sein, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

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